AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die

TVW Meßtechnik GmbH, Semmelweg 31, 32257 Bünde, Deutschland, vertreten durch die Geschäftsführer: Rolf Werschnik, Sascha Werschnik
USt.Id.: DE124336737, Registergericht: AG Bad Oeynhausen, Registernummer: HRB 8282 und dem 

Kunden (im Folgenden: Kunde oder Besteller)

in Bezug auf die Nutzung des Onlineshops www.tvwbuende.de

(2) Das Produktangebot in unserem Onlineshop richtet sich nur an Unternehmer. Wir liefern ausschließlich an gewerbliche Kunden sowie kommunale Einrichtungen im Sinne des § 14 BGB mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland und nur an eine Adresse in Deutschland. Der Kunde versichert, Unternehmer im Sinne von § 14 BGB zu sein. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir auch dann nicht an, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

Das Widerrufsrecht und weiteres ausschließliches Verbraucherschutzrecht finden keine Anwendung.

2. Vertragsschluss

(1) Die Konditionen für Waren von der TVW Meßtechnik GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Die Darstellung von Waren im Internetshop stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, zu bestellen bzw. ein Angebot anzufordern.

(2) Die Abbildung der Produkte im Onlineshop kann von ihrem tatsächlichen Aussehen (Farbe, Größe etc.) abweichen. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2.1

Der Kunde hat die Möglichkeit, den Artikel direkt zu bestellen, soweit diese Option freigeschaltet ist, (2.1.1) oder ein Angebot anzufordern (2.2.1).Soweit der Kunde beim Warenangebot die Funktion „Bestellen“ wählt, gilt folgendes: 

2.1.1. Bestellen

- Mit der Bestellung der gewünschten Ware und Betätigung des Buttons „Bestellung aufgeben“ erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.

- Bestellt der Kunde die Ware online unter www.tvwbuende.de, wird die TVW Meßtechnik GmbH den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellt keine verbindliche Annahme von der TVW Meßtechnik GmbH dar.

- Der Vertrag zwischen der TVW Meßtechnik GmbH und dem Kunden kommt mit der Annahme der Bestellung seitens der TVW Meßtechnik GmbH durch schriftliche oder per elektronische Nachricht gesendete Auftragsbestätigung oder durch die Warenauslieferung zustande. Ein Angebot des Kunden kann die TVW Meßtechnik GmbH innerhalb von einer Woche ab Zugang annehmen.

- Die TVW Meßtechnik GmbH behält sich vor, eine Bestellung des Kunden nicht anzunehmen, wenn die bestellte Ware nicht verfügbar ist oder der Bestellvorgang aus anderen Gründen nicht durchführbar ist. In diesem Fall unterrichtet die TVW Meßtechnik GmbH den Kunden von der Nichtannahme der Bestellung unverzüglich durch schriftliche oder elektronische Nachricht, ohne für deren Zugang zu haften. Für diesen Fall findet eine Rückabwicklung statt und der Kunde bekommt seine Zahlung per Banküberweisung zurückerstattet. Der Kunde hat seine Kontodaten verifizierbar per E-Mail oder Fax mit einer unterschriebenen Rückerstattungsaufforderung durch eine vertretungsberechtigte Person zu übermitteln.

2. 1.2. Angebot anfordern 

Der Kunde kann per Auswahl der Option „Angebot anfordern“ sich für die ausgewählte Ware ein Angebot zukommen lassen. Sämtliche Preise stellen lediglich Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes dar, so dass die in den Produktdarstellungen angegebenen Preise unverbindlich sind. Die TVW Meßtechnik GmbH stellt ein Angebot zusammen, das sich auch nach der Bestellmenge bemisst.

Der Kunde erhält binnen sieben Werktagen vom Tag der Angebotsanforderung ein Angebot per E-Mail zugesandt; die Bindungsfrist ergibt sich aus dem Angebot. Im Übrigen geltend die weiteren Regelungen dieser AGB, insoweit diese anwendbar sind.

2.2. Selbstbelieferungsvorbehalt 

Für den Fall, dass der Vertrag geschlossen wurde,  gilt folgendes:
Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, weil wir von unserem Lieferanten ohne unser Verschulden trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert werden, sind wir zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist und etwaige schon erbrachte Leistungen unverzüglich erstatten.

2.4. Antrag auf Insolvenz 

Die TVW Meßtechnik GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben hat oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.

3. Technische Abfolge der Bestellung erfolgt in folgenden Schritten 

Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:

1) Auswahl der gewünschten Ware
2) Bestätigen durch Anklicken des Buttons „IN DEN WARENKORB“
3) Prüfung der Angaben im Warenkorb
4) Betätigung des Buttons „Kasse“
5) Anmeldung im Internetshop nach Registrierung und Eingabe der Anmeldeangaben (E-Mail-Adresse und Passwort) bzw. sofortige Registrierung als Gast (ALS GAST BESTELLEN).
6) Verbindliche Absendung der Bestellung durch Anklicken des Buttons „Bestellung aufgeben“. 

Der Kunde kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internetbrowser enthaltenen „Zurück“-Taste nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schließen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail („Bestelleingangsbestätigung“). Hierdurch erfolgt keine Annahme Ihres Angebots, sondern es wird nur der Eingang  bestätigt. Nach Prüfung der Lieferbarkeit erfolgt eine Annahmebestätigung per E-Mail.

4. Technische Abfolge der Angebotsanforderung erfolgt in folgenden Schritten

 Die Angebotsanforderung erfolgt in folgenden Schritten:

1) Auswahl der gewünschten Ware
2) Bestätigen durch Anklicken der Buttons „Angebot anfordern“
3) Prüfung der Angaben im Warenkorb
4) Betätigung des Buttons „zur Kasse“
5) Anmeldung im Internetshop nach Registrierung und Eingabe der Anmeldeangaben (E-Mail-Adresse und Passwort).
6) Verbindliche Absendung der Angebotsanforderung durch Betätigung des Buttons „Angebot anfordern“. 

Der Kunde kann durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internetbrowser enthaltenen „Zurück“-Taste nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schließen des Internetbrowsers den Vorgang abbrechen. Wir bestätigen den Eingang der Angebotsanforderung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail („Eingangsbestätigung“). Nach Prüfung Ihrer Anforderung erhalten Sie ein verbindliches Angebot.

5. Einwilligung in Schufa bzw. Bürgel-Abfrage

Die TVW Meßtechnik GmbH weist darauf hin, dass sie sich eine  Creditsafe und/oder SCHUFA- und/oder Bürgel-Abfrage vorbehält, wenn der Käufer die Zahlungsmethoden „Kreditkarte“ oder „Kauf auf Rechnung“ auswählt. Der Kunde erkennt an, dass die TVW Meßtechnik GmbH ein berechtigtes Interesse an der SCHUFA- und/oder Bürgel-Prüfung hat. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Kunde die Zahlung per Rechnung wählt. Der Verkäufer hat in diesen Fällen ein besonderes Interesse, die Bonität der Käufer im Vorfeld zu überprüfen.

6. Zahlung

Die Bezahlung der Ware erfolgt per Vorkasse und zwar per Banküberweisung entsprechend der im Bestellprozess vorgegebenen Varianten.

Der Kunde kann nur wegen Gegenforderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Im Falle laufender Geschäftsbeziehung gilt jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von der TVW Meßtechnik GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Nicht genannte Zahlungsarten sind ausgeschlossen.

7. Gefahrübergang 

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.

8. Lieferung/Verfügbarkeit 

Alle Artikel werden umgehend, sofern ab Lager verfügbar, ausgeliefert. Die Ware ist dann im Angebot mit „ab Lager“ gekennzeichnet.  Die Lieferzeit beträgt für diese Ware drei bis sieben Werktage ab Zahlungseingang. Ansonsten wird die Lieferzeit direkt im Angebot ausgewiesen. Die Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands an eine in Deutschland liegende Versandadresse. Der Lieferschein wird mit der Ware aufgegeben.  Die Rechnungstellung erfolgt gesondert per Post ober in elektronischer Form. Bei der Option „Angebot anfordern“, wird die Lieferzeit im Angebot ausgewiesen.

9. Lieferfrist bei Bestellung mehrerer Artikel: Keine Teillieferung

Hat der Kunde innerhalb einer Bestellung mehrere Artikel bestellt, welche unterschiedliche Lieferzeiten haben, bemisst sich die Lieferfrist an dem Artikel, der die längste Frist vorgibt. Ihre Artikel werden in einer Komplettlieferung versandt, sofern sie keine Einzel- oder Teillieferung mit der TVW Meßtechnik GmbH gesondert vereinbart haben. Bei Einzellieferung gelten die entsprechenden Hinweise für den bestellten Artikel. Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen nicht.

10. Verpackungs- und Versandkosten, Preise

Der Kunde trägt die vor Angebotsabgabe ausgewiesenen Versandkosten. Generell betragen diese  9,50 € bis 30,0 kg. Sämtliche genannten Preise sind netto und enthalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt). Diese wird vor Absenden der Bestellung ausgewiesen. Bei einer Bestellung mit einem Warenwert von mindestens 300,00 € (Nettopreis) fallen keine Versandkosten an.

11. Kündigung Accountregistrierung 

Die TVW Meßtechnik GmbH kann den Vertrag über die Accountregistrierung ordentlich mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die TVW Meßtechnik GmbH kann den Vertrag über die Accountregistrierung insbesondere fristlos kündigen, wenn: 

-    der Kunde vorsätzlich unrichtige Angaben im Rahmen der Anmeldung/Registrierung abgibt,

-    der Kunde unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Registrierung macht, 

-    der Kunde gegen sonstige vertragliche Pflichten wiederholt verstößt und die Pflichtverletzung auch nach Aufforderung durch die TVW Meßtechnik GmbH nicht unterlässt.

-    Soweit die TVW Meßtechnik GmbH den Vertrag gekündigt hat, hat der Kunde keinen Anspruch auf Einrichtung eines neuen Accounts, auch nicht unter einem anderen Namen oder einer anderen Bezeichnung.

-    Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigungen per E-Mail wahren die Schriftform.

12. Eigentumsvorbehalt

 Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt nach §§ 158, 449 BGB).

13. Meldung von Transportschäden

Sollten Transportschäden an der Ware festgestellt werden, bitten wir, dass der Empfänger unverzüglich Schadensmeldung gegenüber dem Frachtführer (Versanddienst) macht.

14. Mängelgewährleistung

Ist der Kauf ein Handelsgeschäft i S. d. § 343 HGB, hat der Kunde die Ware unverzüglich nach der Lieferung zu untersuchen und einen Mangel bei der TVW Meßtechnik GmbH zu rügen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Der Kunde muss die Anzeige rechtzeitig absenden.

Im Übrigen (also bei nicht erkennbaren Mängeln) stehen  dem Kunden die folgenden Gewährleistungsrechte zu:

Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung zwei Mal fehl, so ist der Kunde berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.Allgemeine Geschäftsbedingungen

15. Haftung

Die TVW Meßtechnik GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die geltend gemachten Schadensersatzansprüche auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die TVW Meßtechnik GmbH nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von der TVW Meßtechnik GmbH jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt, in jedem Fall aber auf 10.000,00 €.

Von Haftungsausschluss und -begrenzungen ausgenommen sind Ansprüche auf Schadensersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der der TVW Meßtechnik GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von der TVW Meßtechnik GmbH beruhen oder aus dem Produkthaftungsgesetz. Die Regelungen zur Freistellung von der TVW Meßtechnik GmbH bleiben unberührt.

Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt oder sich eine Haftung aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt, ist die TVW Meßtechnik GmbH von der Haftung ausgeschlossen. Soweit die Schadensersatzhaftung der TVW Meßtechnik GmbH gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der TVW Meßtechnik GmbH. 

16. Datenschutz/Newsletter

(1) Wir dürfen die jeweiligen Kaufverträge betreffenden Daten verarbeiten und speichern, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Kaufvertrages erforderlich ist und solange wir zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind. Ebenso werden die Lieferdaten an die eingesetzte Transportperson weiter geleitet.

(2) Der Kunde willigt ein, einen Newsletter per E-Mail über das Produktangebot von TVW Meßtechnik GmbH zu erhalten, insoweit er seine Bestellung per E-Mail aufgegeben hat. Der Kunde kann der Nutzung seiner E-Mail Adresse hierfür jederzeit widersprechen und den Newsletter jederzeit abbestellen.
 
(3) Zur Abfrage bei Auskunfteien verweisen wir auf Ziff. 5 dieser AGB.

(4) Die Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden zu anderen als in diesen AGB genannten Zwecken ist uns nicht gestattet.

(5) Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.

17. Exportbestimmungen

Es gelten die Exportbestimmungen der USA, EU und Deutschland für die Ausfuhr der Waren aus dem Wirtschaftsgebiet der Bundesrepublik. Der Kunde verpflichtet sich, diese einzuhalten (insbesondere auch die US Ausfuhrbestimmungen EAR, die Commerce Control List (CCl), EG Dual-Use-VO), und diese Regelungen auch gegenüber einem Erwerber des Kunden zu vereinbaren. Striktes Ausfuhrverbot gilt für die Staaten Iran und Sudan. Nur nach Genehmigung durch den Hersteller ist eine Ausfuhr in folgende Länder zulässig: Myanmar, Nordkorea, Syrien, Südsudan oder Russland.  
Für alle Exporte außerhalb Europas muss eine Exportbestätigung vom Exporteur sowie vom Endkunden unterschrieben werden.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Der zwischen der TVW Meßtechnik GmbH und dem Kunden bestehende Kaufvertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens.
 
(2) Ist der Kunde Kaufmann i. S. d. § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Bünde für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen können wir oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.

TVW Meßtechnik GmbH, 01.10.2016

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